0 PROZENT UMSATZSTEUER
Die Bundesregierung hat für 2023 eine Steuerreform beschlossen, die vor allem private Anlagenbetreiber entlasten soll. Bei Installateuren führt sie aber zu einem höheren Beratungs- und Bürokratieaufwand.
„Für private Anlagen mit maximal 30 kWp Leistung ist die Sache einfach: Es fällt keine Einkommenssteuer an und die Umsatzsteuer auf die Lieferung und Installation der Anlage beträgt 0 Prozent, sofern sie 2023 fertiggestellt wurde.“ Das sagt Diplom-Kaufmann Michael Vogtmann, Fachreferent Photovoltaik bei der DGS Franken, der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie.