Photovoltaik

Was ist PV oder auch Photovoltaik ?

Photovoltaik ist die Umwandlung von Licht in Elektrizität unter Verwendung halbleitender Materialien, die den photovoltaischen Effekt zeigen, ein Phänomen, das in Physik, Photochemie und Elektrochemie untersucht wird. Der photovoltaische Effekt wird kommerziell zur Stromerzeugung und als Fotosensoren genutzt.

Wie umweltschädlich ist PV ?

Die Gesamtumweltwirkung der Stromerzeugung aus PV hat die bifa Umweltinstitut GmbH (bifa) mit der durchschnittlichen Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern verglichen. Die Studie aus 2013 kommt zu dem Ergebnis, dass PV-Strom nur 5-10 % der Umweltbelastungen fossiler Energieträger verursacht.

Wann ist eine PV Anlage wirtschaftlich ?

Eine PV-Anlage rechnet sich in dem Moment, da sie mehr Geld eingespart hat, als für ihren Betrieb ausgegeben wurden. Man spricht von der Amortisationszeit. Für Standard-Dachanlagen liegt die Amortisationszeit bei etwa 15 Jahren.Das hängt aber noch von verschiedenen Faktoren ab.

WIE HOCH IST DIE EINKOMMENSTEUER AUF PV-ANLAGEN 2023?

Dem Einkommensteuergesetz wird ein neuer Satz hinzugefügt. § 3 Satz 72 EstG regelt nun rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022: Die meisten privaten Anlagenbetreiber zahlen auf ihre Einkünfte und Stromentnahmen aus Photovoltaikanlagen keine Einkommensteuer mehr. Das gilt selbst für einige gewerbliche Betreiber. 

Unter die Steuerbefreiung fallen folgende Anlagen:

  • alle Anlagen bis 30 kWp
  • Anlagen bis insgesamt 100 kWp auf Mehrfamilienhäusern mit maximal 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Die Immobilie muss überwiegend zu Wohnzwecken dienen. „51 Prozent Wohnzwecke reichen aus“, erklärt Vogtmann.

Rechenbeispiele für Maximalleistungen von Solaranlagen:

  • Wohnhaus mit Einliegerwohnung: 2×15 kWp = maximal 30 kWp.
  • Wohnhaus mit einem Laden und drei Wohnungen: 4×15 kWp = maximal 60 kWp.
  • Wohnhaus mit acht Wohneinheiten: 8×15 kWp = 120 kWp, die Anlage darf laut Gesetz jedoch maximal 100 kWp leisten.
  • Haus mit vier Gewerbeeinheiten und zwei Wohnungen: Das Haus dient also nicht überwiegend Wohnzwecken, Einkommenssteuerfrei sind unter diesen Umständen nur Anlagen bis 30 kWp

DER NACHTEIL DER NEUEN PV-STEUER

Die neue Steuerregelung klingt zunächst großartig, hat aber auch einen Nachteil: „Die Einkommenssteuer fällt zwangsweise weg, es gibt keine Wahlmöglichkeit“, sagt Vogtmann. Und mit der Einkommenssteuer auch Abschreibungsmöglichkeiten. „Wer seine Anlage zehn, fünf oder auch nur zwei Jahre abgeschrieben hat: Damit ist jetzt Schluss.“ Denn auch Bestandsanlagen sind von der neuen Steuer betroffen. „Ideal ist das dagegen für jene, die ihre Anlage schon lange abgeschrieben haben und nun höhere Gewinne versteuern müssten.“ 

WIE HOCH IST DIE UMSATZSTEUER AUF PHOTOVOLTAIKANLAGEN 2023?

„PV-Anlagen werden auch weiterhin mit Umsatzsteuer verkauft“, erklärt Vogtmann. „Allerdings beträgt die Umsatzsteuer ab dem 1.1.2023 in vielen Fällen 0 Prozent.“ Anders sieht es bei Erlösen aus Solaranlagen aus: Sowohl Stromverläufe an Mieter als auch die Einspeisevergütung sind grundsätzlich weiterhin umsatzsteuerpflichtig.  Das steht im geänderten § 12 Absatz 2 UstG.

Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt für folgende Anlagen:

  • Anlagen bis 30 kWp
  • Anlagen, die auf oder in der Nähe von Wohnungen installiert werden.
  • Anlagen, die auf oder in der Nähe von Gebäuden installiert werden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.

Die Umsatzsteuer von 0 Prozent gilt dabei für: 

  • die Lieferung und 
  • Installation von Solarmodulen, 
  • die für den Betrieb wesentlichen Komponenten 
  • sowie für Speicher, sofern diese mit der Solaranlage genutzt werden.

Eine weitere Einschränkung gibt es: Der Installateur muss die Anlage direkt an den Betreiber liefern. 

„All jene, die die Umsatzsteuer nicht wieder zurückbekommen, die also nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind, sollen in den Genuss kommen, PV-Anlagen zu kaufen, ohne mit der Umsatzsteuer belastet zu werden“, sagt Photovoltaik- und Steuerexperte Vogtmann. 

Achtung: Für Stromlieferungen gelten weiterhin bekannte Umsatzsteuerregelungen. Betreiber können unter Umständen die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen.

BÜROKRATISCHE ARBEIT FÜR INSTALLATEURE

Installateure müssten nun also nicht nur herausfinden, ob Lieferadressat und Betreiber die gleiche Person sind, sondern auch, ob die Anlage auf Wohngebäuden installiert wird, oder ob das Gebäude für Tätigkeiten genutzt wird, die dem Allgemeinwohl dienen. „Dazu kommt noch die Dokumentation im gesamten Rechnungsstellungsprozess“, so Vogtmann. 

Weil das kaum umsetzbar ist, bietet sich folgender Ausweg an:

Installateure lassen sich per Unterschrift von ihren Kunden bestätigen, berechtigten Anspruch auf den vergünstigten Umsatzsteuersatz von 0 Prozent zu haben.

WAS SOLARTEURE JETZT TUN MÜSSEN

Vor dem Jahreswechsel:

  • Kunden über neue Umsatzsteuer aufklären und Vereinbarungen über Weitergabe des Steuervorteils treffen.
  • Nach Möglichkeit Dokumentationen auf 2023 verschieben und auch betriebsbereite Anlagen erst im Januar in Betrieb nehmen. „Entscheidend ist das Ende des Leistungszeitraumes“, sagt Vogtmann. „Liegt das nach dem 1.1.2023 gilt auch bei Kaufverträgen aus 2022 der Umsatzsteuersatz 0 Prozent.“
  • Aufpassen bei Anzahlungen und Teilleistungen! Bei Teilleistungen gilt der entsprechende Leistungszeitraum als abgeschlossen, die gezahlte Umsatzsteuer ist weg. Bei Anzahlungen dagegen können Sie dem Kunden die Umsatzsteuer zurückzahlen und sie sich vom Finanzamt holen. 

Ab dem 1.1.23:

  • Kunden können nicht mehr wählen, ob sie Umsatzsteuer zahlen wollen oder nicht, ob sie ihre Anlage abschreiben wollen oder nicht. Lediglich die Kleinunternehmerregelung kann abhängig vom Jahresumsatz noch beansprucht werden. 
  • Alte Anlagen aus 2022 oder früher können bezüglich der Umsatzsteuer nicht nach dem neuen Steuerrecht behandelt werden.
  • Ihre Kunden können sich nun wieder von Lohnsteuerhilfevereinen helfen lassen. „Bisher war das nicht möglich, weil diese für Unternehmer nicht zuständig sind – und PV-Anlagenbettreiber waren zumindest Kleinunternehmer“, sagt Vogtmann. 

Bürokratie vermeiden:

  • Überlegen Sie sich, wie Sie mit dem Risiko einer falsch ausgezeichnet Umsatzsteuer bei Anlagen über 30 kWp umgehen wollen, am besten mit einem Anwalt. Oder legen Sie Ihren Kunden eine Eigenerklärung zur Unterschrift vor, mit der dieser bestätigt, die Bedingungen für den Umsatzsteuersatz von 0 Prozent zu erfüllen.

FAQ

Welche Leistung ist relevant für die Steuergrenze von 30 kWp?

Die Nennleistung, die im Moduldatenblatt aufgeführt ist. 

Können auch alte Anlagen, die 2022 oder früher in Betrieb genommen wurden, von der Umsatzsteuer befreit werden?

Nein. „Alte Anlagen müssen weiterhin so behandelt werden, wie es umsatzsteuerrechtlich vor der Reform war“, sagt Vogtmann. Stichtag ist der 1.1.2023, ab dem das neue Steuerrecht gilt.

Welche Umsatzsteuer wird fällig bei Kaufverträgen, die 2022 geschlossen wurden?

Sofern die Anlage erst 2023 in Betrieb genommen wird, gilt die neue Steuer von 0 Prozent. Im Zweifel bekommen Kunden zu viel gezahlte Steuern zurück. „Es sei denn, es wurde explizit ein Bruttopreis vereinbart“, sagt Michael Vogtmann.

Sollten Anlagen kleiner als 10 kWp noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden?

„Wenn nicht irgendwelche persönlichen steuerlichen Bedürfnisse dafürsprechen, das dieses Jahr noch zu machen, dann bis Januar warten“, rät Michael Vogtmann. „Schon allein, weil die EEG-Vergütung dann ein Jahr länger gezahlt wird.“ Die EEG-Vergütung wird 20 Jahre lang gezahlt – und das erste Jahr wäre das Jahr 2022, in dem keine nennenswerte Beträge mehr anfallen, wenn die Anlage erst im Dezember in Betrieb genommen wird. 

Gibt es jetzt keinerlei Abschreibungsmöglichkeiten mehr?

Doch. Handwerkerleistungen können weiterhin abgeschrieben werden. „Das betrifft Neuinstallationen, aber auch Service-, Reparatur- und Austauscharbeiten. Allerdings nur die Handwerkerleistungen, nicht das Material.“ 

Welche Steuer gilt bei Mieterstrommodellen?

Der Betreiber zahlt keine Einkommenssteuer, sofern die Leistung der PV-Anlage pro Einheit maximal 15 kWp und insgesamt maximal 100 kWp beträgt. Auf die Anschaffung der Anlage fällt der Umsatzsteuersatz von 0% an. Auf den Stromverkauf an die Mieter muss aber Umsatzsteuer gezahlt werden, es sei denn, der Betreiber agiert als Kleinunternehmer.